Pauschbeträge für Sachentnahmen 2020

Mit Schreiben vom 2. Dezember 2019 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Pauschbeträge für Sachentnahmen – auch Eigenverbrauch oder unentgeltliche Wertabgaben genannt – für das Jahr 2020 bekannt gegeben.

Die Pauschbeträge werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Dies dient der Vereinfachung, individuelle Zu- und Abschläge (zum Beispiel individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) sind demnach nicht möglich.

Die jeweiligen Jahreswerte nach Gewerbezweigen können der Tabelle auf Seite 2 des BMF-Schreibens entnommen werden.

Download

(BMF / STB Web)

Artikel vom 13.12.2019