Pro­gram­ma­b­lauf­plä­ne für den Lohn­steu­er­ab­zug 2021

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden vom Bundesministerium der Finanzen die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 bekannt gemacht.

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die für 2021 beschlossene Rückführung des Solidaritätszuschlags und die für 2021 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (Stand: 9.11.2020).

Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2021 haben sich lediglich noch Änderungen in Bezug auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben.

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(BMF / STB Web)

Artikel vom 12.11.2020