Lohnspreizung leicht rückläufig

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden hat sich zwischen 2014 und 2018 leicht verringert. 2018 erzielten Besserverdienende das 3,27-fache des Bruttostundenverdiensts von Geringverdienenden, während es 2014 noch das 3,48-fache gewesen war.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter berichtet, schließt sich die Lohnschere in Ostdeutschland deutlicher. Hier erzielten Besserverdienende 2018 einen um das 2,80-Fache höheren Bruttostundenverdienst als Geringverdienende, 2014 war es noch das 3,31-Fache gewesen. In Westdeutschland war dieser Trend deutlich schwächer (2014: 3,47; 2018: 3,29).

Mindestlohn wirkt bei Geringverdienenden

Eine Angleichung des Verdienstunterschieds zwischen Ost- und Westdeutschland ist insbesondere bei den Geringverdienenden (untere 10 Prozent der Lohnskala) zu beobachten. Ein Auslöser dieser Entwicklung ist der zum 1. Januar 2015 eingeführte bundeseinheitliche gesetzliche Mindestlohn. 2018 betrug der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro, aktuell liegt er bei 9,35 Euro. Bei den Besserverdienenden (obere 10 Prozent der Lohnskala) ist eine Angleichung zwischen Ost und West hingegen nicht zu beobachten.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom 14.09.2020