Dienstreisen in Zeiten von Corona

Dienstreisen ins Ausland sind in Zeiten des weltweit verbreiteten Coronavirus mit zusätzlichen Risiken behaftet. In einer Checkliste gibt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Hinweise, worauf Betriebe achten sollten, bevor sie Beschäftigte ins Ausland entsenden.

Die Empfehlungen konkretisieren den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und geben Hinweise, woran Betriebe bei der Prävention denken sollten. Die Empfehlungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn sie werden ständig an die sich verändernde Lage angepasst.

Sicherheitshinweise für Dienstreisen:

  • Kritisch prüfen, welche Auslandsreise tatsächlich notwendig ist für das Unternehmen, insbesondere für Reisen in Risikogebiete.
  • Festlegen, wer im Unternehmen Auslandsreisen genehmigt und welche Dokumente dazu vorliegen müssen.
  • Sich über länderspezifische Reisehinweise und aktuelle Reisewarnungen auf der Website des Auswärtigen Amtes informieren. Hilfreich kann auch der Kontakt zu örtlichen Ansprechpartnern sein.
  • Zur Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob die Bedeutung der Reise in einem angemessenen Verhältnis zu den Reiserisiken steht und welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Beschäftigten erforderlich sind.
  • Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen auch spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen berücksichtigt werden. Informationen dazu liefert eine Schrift des BMAS.
  • Die jeweils speziellen Ein- und Ausreiseregeln bedenken, wie zum Beispiel eine Corona-Testung am Zielflughafen.
  • Vorsorge treffen für den Fall, dass der oder die Beschäftigte einen medizinisch betreuten Rücktransport benötigt.
  • Beratung einholen von der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt oder anderen medizinischen Fachpersonen und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Die Mitarbeitenden über die Hygieneregelungen und Schutzmaßnahmen bei Auslandsreisen unterweisen.

Mehr Informationen bietet die DGUV online als PDF zum Download.

(DGUV / STB Web)

Artikel vom 03.08.2020