Kabinett verabschiedet Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie

Das Bundeskabinett hat am 12. Februar 2020 die Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach Deutschland entsandt werden, verbessert werden.

Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass ganze Lohngitter, Überstundensätze oder auch Zulagen (zum Beispiel Schmutz- und Gefahrenzulagen) und Sachleistungen des Arbeitgebers künftig für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Zugleich kann die Vergütung stärker nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung differenzieren. Der Gesetzentwurf regelt auch die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden (müssen).

Der Gesetzentwurf soll darüber hinaus verhindern, dass Geld, welches die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zur Erstattung seiner Aufwendungen erhält, auf die Entlohnung angerechnet wird.

Wenn die aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinver­bindlichen Tarifverträgen geregelt sind, gelten sie künftig auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar in allen Branchen.

Das Gesetz kann jetzt dem Bundesrat zugeleitet und das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden. Das Umsetzungsgesetz soll, wie von der überarbeiteten Entsenderichtlinie vorgesehen, zum 30. Juli 2020 in Kraft treten.

(BMAS / STB Web)

Artikel vom 13.02.2020