Arbeitszeiterfassung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Ein Arbeitszeiterfassungssystem biete den Arbeitnehmern ein besonders wirksames Mittel, einfach zu objektiven und verlässlichen Daten über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu gelangen und feststellen zu können, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit einschließlich der Überstunden sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten worden sind.

Ein solches System erleichtere sowohl den Arbeitnehmern den Nachweis einer Verkennung ihrer Rechte als auch den zuständigen Behörden und nationalen Gerichten die Kontrolle der tatsächlichen Beachtung dieser Rechte. Andernfalls sei es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich ist, ihre Rechte durchzusetzen, so der EuGH in seinem Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18).

Es obliege den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.

Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft. Dem EuGH vorgelegten Informationen zufolge werden 53,7 Prozent der in Spanien geleisteten Überstunden nicht erfasst.

(EuGH / STB Web)

Artikel vom 14.05.2019