Höhere Zuschüsse für Auszubildende

Das Bundeskabinett hat am 13. März 2019 das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht.

Auszubildende in betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung haben unter bestimmten Voraussetzungen während ihrer Ausbildung Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bzw. das Ausbildungsgeld (Abg). Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge:
    Die Anhebungen aus dem 26. Änderungsgesetz zum BAföG werden auf das SGB III übertragen. Davon profitieren Auszubildende, die Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld haben. Insbesondere die Pauschalen für Unterkunftskosten werden angehoben.
  • Vereinfachung der Bedarfssatzstruktur:
    Die Bedarfssätze von BAB und Abg werden stärker vereinheitlicht und eine Vielzahl an unterschiedlichen Sonderregelungen beseitigt.
  • Erhöhung und einfachere Ausgestaltung des Ausbildungsgeldes:
    Wer im Eingangsverfahren bzw. im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder an vergleichbaren Maßnahmen anderer Träger teilnimmt, bekommt künftig ebenfalls mehr Geld. Unterschiede in der Höhe während des Ausbildungszeitraumes werden abgeschafft. Darüber hinaus wird der Bedarfssatz bei einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen einer unterstützten Beschäftigung deutlich erhöht.

(BMAS / STB Web)

Artikel vom 15.03.2019