Ein Fünftel macht Überstunden

Die Arbeitszeiten in Deutschland haben sich zuletzt bezüglich Dauer, Lage und Flexibilität wenig verändert. Das ergab eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Etwa ein Fünftel der Beschäftigten arbeitet regelmäßig zu atypischen Zeiten, das heißt vor sieben oder nach 19 Uhr. Rund 43 Prozent der Beschäftigten sind mindestens einmal im Monat auch am Wochenende tätig, aber nur jeder siebte Befragte erfährt häufige Änderungen der Arbeitszeiten.

Vollzeitbeschäftigte arbeiten im Schnitt 38,6 Stunden

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) konstatiert außerdem, dass von 2015 bis 2017 weder Arbeitszeitgesetzgebung noch Tarifverträge dafür gesorgt hätten, dass sich die durchschnittliche Arbeitszeit verändert. Sie lag für Vollzeitbeschäftigte bei 38,6 Stunden und für Teilzeitbeschäftigte bei 22,9 Stunden. Junge Beschäftigte sowie Beschäftigte mit einem niedrigen Bildungsniveau wiesen im Übrigen die größte Bandbreite an vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten auf. Zudem hat die Diversität der Arbeitszeiten seit 2015 leicht zugenommen.

21 Prozent arbeiten 48 Stunden und mehr

Die Studie zeigt auch, dass überlange Arbeitszeiten weiterhin für einige Beschäftigte relevant sind. So arbeiten 21 Prozent der Vollzeitbeschäftigten durchschnittlich 48 Stunden und mehr in der Woche. Mit durchschnittlich 43,4 Stunden liegt die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten knapp fünf Stunden über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Dafür haben die Handlungsspielräume in Bezug auf die Gestaltung der eigenen Arbeitszeit im Vergleich zu 2015 eher zugenommen. Dazu gehören der Einfluss auf Arbeitsbeginn und -ende, die Pausengestaltung oder die Möglichkeit, ein paar Stunden oder Tage frei zu nehmen. Sie stellen eine wichtige Ressource für die Beschäftigten dar. Während Männer und junge Beschäftigte insgesamt ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können, stehen Beschäftigten mit niedrigem Bildungsniveau weniger Möglichkeiten zur Verfügung.

(BAuA / STB Web)

Artikel vom 05.12.2018